Meinungsfreiheit – auf gehts
Jepp, spickmich.de darf weitermachen. Das Urteil des BGH bedeutet keinen Freifahrtschein. Im Fall von spickmich.de müssen Lehrer nun öffentlich ertragen, dass ihre Leistungen bewertet werden. Ich bin dafür.
Siehe auch z.B. heise.de.